Mittwoch, 23. Februar 2005

Betrogene Betrüger

Betrogene Betrüger
US-Investoren drohen deutschen Kommunen mit Schadenersatzklagen wegen geplatzter Cross-Border-Leasing-Geschäfte


Werner Rügemer

Das einst als Ausweg aus der Finanznot vieler Kommunen gepriesene Cross-Border-Leasing-Modell (CBL) für öffentliche Versorgungseinrichtungen sorgt erneut für Turbulenzen. Das Handelsblatt vom Dienstag berichtete unter dem Titel »Hohe Finanzrisiken für deutsche Kommunen – US-Fiskus attackiert Leasing-Steuersparmodelle« über heftige Auseinandersetzungen zwischen US-Investoren und deutschen Städten. Bisher spielte sich das Gerangel weitgehend hinter den Kulissen ab, denn Investoren und Städte wollen nicht öffentlich zugeben, daß sie jahrelang am Gesetz vorbei gehandelt haben.

Seit 1995 haben Hunderte europäische Städte, darunter auch viele deutsche ihre Kläranlagen, Messehallen, Straßenbahnen und Schienennetze an US-Anleger verkauft und für 99 Jahre zurückgemietet. Die Städte erhielten einen »Barwertvorteil« von bis zu 40 Millionen Euro pro Deal, die Investoren konnten für diese (Schein-)Investition ein Mehrfaches an Steuergutschriften einstreichen. Die Verträge, bis zu 2000 Seiten umfassend, wurden nicht ins Deutsche übersetzt und den jeweiligen Ratsmitgliedern nur in Auszügen und nur in nichtöffentlichen Sitzungen gezeigt. Gerichtsstand für diese Verträge ist New York, Sitz der Investoren ist immer die US-Finanzoase Delaware. Im November 2004 verfügte der US-Kongreß, daß es künftig keine solchen Steuertricks mehr geben werde. Dadurch wurden die Finanzbehörden ermutigt, auch die bisher geschlossenen Verträge, die mindestens noch bis 2020 (erst dann besteht die erste Kündigungsmöglichkeit) laufen, genauer unter die Lupe zu nehmen. Letzte Woche einigten sich der Internal Revenue Service (IRS), die oberste Steuerbehörde der USA, und das US-Finanzministerium, daß auch die bestehenden Verträge gestoppt und den Investoren Bußgelder aufgebrummt werden können. Ein Vertreter des Finanzministeriums betonte, daß man jetzt weitere Steuereinnahmen erwarte.

»Es gibt Kommunen, bei denen bereits Unfälle passiert sind«, so äußerte sich etwas nebulös Arnd Bühner von der Wirtschaftsprüfergesellschaft Ernst & Young. Er hatte in den vergangenen Jahren Dutzenden von Kommunen CBL-Verträge empfohlen. Andere Berater berichten, daß die Investoren aussteigen wollen, da sie für ihre Milliardenbeträge jetzt keine Vorteile mehr erhalten. Die Investoren versuchen deshalb, den Kommunen Vertragsverletzungen nachzuweisen und Schadenersatz herauszuschlagen. Der würde um ein Vielfaches höher liegen als der »Barwertvorteil«. »Das Unangenehme ist, daß die Fälle von Schadenersatz sehr abstrakt in den Verträgen beschrieben werden«, sagt Bühner. Wenn zum Beispiel die Städte die Verträge an ihr Finanzamt weitergereicht haben, kann dies schon eine Vertragsverletzung sein, da die Städte eine absolute Schweigepflicht unterschrieben haben. Anderes Beispiel: In den meisten Fällen haben die Oberbürgermeister, Kämmerer und Mehrheitsfraktionen zur Beruhigung der Ratspolitiker und der Bevölkerung schon bei Vertragsschluß erklärt, daß das mit den 99 Jahren Laufzeit nicht ernst gemeint ist, sondern die Stadt ihre Kündigungsmöglichkeit schon nach 30 Jahren wahrnehmen wird: Auch das kann als Vertragsverletzung interpretiert werden.

Die Anwälte, Wirtschaftsprüfer und anderen Berater weisen jetzt auf die Gefahren hin, die in den Verträgen stecken, zu denen sie selbst geraten haben. Jetzt wollen die Berater mit »Risikoanalysen« ein zweites Mal verdienen, statt selbst zur Verantwortung gezogen zu werden. Einige Bürgerinitiativen und ATTAC-Gruppen, die CBL-Verträge zu verhindern suchten, wollen in verschiedenen Städten jetzt genauer nachfragen, was sich hinter den Kulissen ihrer Stadtverwaltungen tut.


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Adresse: http://www.jungewelt.de/2005/02-18/011.php

Samstag, 22. Januar 2005

Anfragen in der Einwohnerfragestunde zur 5. Stadtratssitzung am 24.11.2004

Dipl.-Phys. Helmut Gobsch
Max-Reger-Str. 15
D – 06110 Halle(Saale)
Tel. & Fax: 0345 – 80 40 559
e-mail: helmut@gobsch.de
http://umweltundgesundheit.twoday.net Halle, 24.11.04


Anfragen in der Einwohnerfragestunde zur 5. Stadtratssitzung am 24.11.04


In der Tageszeitung taz vom 13.11.2004 habe ich jetzt einen Artikel mit der Überschrift
„Pleitegeier im Anflug auf deutsche Städte – Kommunen haben Probleme mit riskanten
Finanzgeschäfte“ gelesen.

Dort heißt es weiter: „Im Rahmen der US-Steuergesetzgebung ist das grenzüberschrei-
tende Leasing rückwirkend ab 12. März 2004 nun verboten. Dem haben US-Senat und
Repräsentantenhaus zugestimmt, Präsident George W. Bush unterschrieb die Gesetzes-
Änderung.

Aber nicht nur die Transaktionen ab März können durch derzeit laufenden Steuerprü-
fungen in den USA infrage gestellt werden, sondern auch frühere. Und damit können
US-Firmen Schadenersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe an die Städte
herantragen.

Im Augenblick erhalten Kommunen Post von der US-Steuerbehörde, die ihre Leasing-
Geschäfte unter die Lupe nimmt, wie Wirtschaftsprüfer Arnd Bühner von der Firma
Ernst & Young bestätigt“

Nun hat auch die HAVAG im Jahre 2002 ein solches US-Leasing Geschäft in Höhe von
105 Millionen Euro getätigt (siehe: http://www.eastmerchant.de --> Referenzen --> US-
Leases).

Meine Fragen:

1.Welche solcher Geschäfte sind von städtischen Betrieben in der Vergangenheit noch abgeschlossen worden ?

2.Hat die Stadt Halle(Saale) diesbezüglich schon Post von der US-Steuerbehörde
bekommen bzw. ist solche zu erwarten ?

3.Wie wird das Risiko solcher Verträge durch die Stadt Halle(Saale) minimiert,
da diese Verträge sehr langfristig sind ?





Helmut Gobsch

Hinweis: Aus gegebenen Anlass weise ich daraufhin, auf diese Anfragen nicht zu ant-
worten, wenn diese kostenpflichtig sind !

Trotz klammer Kassen: Hände weg von Cross-Border-Leasing-Geschäften

Die gefährlichen und zweifelhaften Geschäfte mancher Kommune
Trotz klammer Kassen: Hände weg von Cross - Border - Leasing - Geschäften


11.05.2003

Der US-Finanzmarkt lockt seit Mitte der 90er-Jahre mit US-Lease-Transaktionen. Für 99 Jahre können eigens und nur dafür gegründete US-Trusts kommunale Einrichtungen, wie etwa Müllverwertungsanlagen, Kläranlagen, Messehallen, Wasser- und Abwasserleitungen, Schienenfahrzeuge u.a. "mieten" und im gleichen Moment mieten dann die Kommunen von diesem neuen Eigentümer ihre eignen Anlagen zurück. Da gibt es Rahmenverträge, Hauptmietverträge, Rückmietverträge, Darlehensverträge, Trustverträge zwischen US-Eigenkapitalinvestor und US-Trust und Schuldbeitrittsregelungen. Am Trust sind meist mehrere Gesellschafter beteiligt, zumindest der US-Investor und die Banken. Ein Trust entsteht, indem der Begründer das Eigentum an einer Sache an einen Anderen überträgt mit der Maßgabe, dass dieser es zum Nutzen eines Dritten verwaltet. Mit der Schaffung des Trusts geht das Eigentum am Trustvermögen vom Begründer auf den Trust über. In einem parallel abgeschlossenen Vertrag mietet die Kommune die Anlage wieder zurück. Ein "Rückkaufoption" macht es möglich, dass die Kommune den Vertrag z.B. nach 25 oder 30 Jahren beenden kann. Der US-Trust hat einen Steuervorteil, von dem er einen bescheidenen Teil der Kommune abgibt. Dies ist der "Barwertvorteil". Diejenigen, die das Ganze arrangieren erhalten eine Provision, welche bis zu 40 % des Barwertvorteils betragen kann. Alles klar?

Barwertvorteil und Moral
Immer mehr Bürger wenden sich gegen den "Ausverkauf der öffentlichen Daseinsvorsorge". Die Bürger haben zurecht Bedenken wegen den Unwägbarkeiten während der langen Laufzeit und beurteilen die meist über 1000 Seiten umfassenden und in kompliziertem Vertragsenglisch abgefassten Vertragswerke als nicht mehr durchschaubar. In der Sendung Monitor meinte die Moderatorin mit Hinweis auf die leeren Kassen der Kommunen: "Das Geld fehlte, aber nicht der Leichtsinn, wenn es darum geht, Knete zu machen". Der bayerische Innenminister Günther Beckstein meint, dass die "riskanten Steuerkonstruktionen" für die Kommunen "unkalkulierbar" seien. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Schäuble lässt sich von der "Eigenverantwortung der Kommunen" leiten, was immer er auch darunter verstehen mag. Der Verweis auf die "Eigenverantwortung" ist zu wenig; es bedarf endlich klarer Regelungen.

Fragen über Fragen
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Karl Diller wurde gefragt, ob seitens der Bundesregierung die Absicht bestehe, gesetzliche Maßnahmen im Bereich des Cross-Border-Leasings (Verkauf von öffentlichen Einrichtungen und gleichzeitiges Rücknutzen durch Leasingvertrag mit dem außerdeutschen Käufer) zu ergreifen. Seine Antwort: Bei den angesprochenen "Cross-Border-Leasing-Konstruktionen" gehe es um sehr spezielle Finanzierungsstrukturen. Es werde verkauft, zurückgeleast und am Ende der Laufzeit wieder zurückgekauft. Damit die US-Investoren die gewünschten Steuerstundungseffekte nach den Bestimmungen des US-Steuerrechts erzielen können, müsse dem Leasing-Geschäft ein echter Geschäftszweck zugrunde liegen.
Zu Recht wird von "verkaufen" und "zurückkaufen" gesprochen, denn nach amerikanischem Steuerrecht geht kommunales Eigentum auf ein amerikanisches Unternehmen über.
Es ist erschreckend, was dennoch vielerorts den Bürgern vorgegaukelt wird. Entscheidend ist nämlich ausschließlich das amerikanische Steuerrecht, das im Hinblick auf diese langen Laufzeiten diesen Vorgang wie eine Eigentumsübertragung betrachtet, auch wenn ein Leasingvertrag kein Kaufvertrag ist. Nur bei einem "Eigentumsübergang" ist es dem Investor gestattet, den Steuervorteil zu kassieren. Nach 25 bis 30 Jahren können dann die Kommunen ihr Eigentum quasi wiedererwerben (Beendigungsoption) und dann wird ein "Kaufoptionspreis" fällig.

Risiken über Risiken
Der Form nach handelt es sich zwar um Mietverträge, dem Inhalt nach aber wegen der langen Laufzeiten um Eigentumsübertragungen, was für die Kommunen mit erheblichen Risiken verbunden sein kann. Dr. Jürgen Schacht, Experte für amerikanisches Recht meint: "Die deutsche Kommune hat das ganze Vertragsdurchführungsrisiko, hat eigentlich allen Schlamassel am Halse, wenn es mal kracht in diesem Vertrag, während der amerikanische Investor gar keine solchen Risiken trägt und auch noch im Staat New York den Gerichtsstand platziert hat." Was auf den ersten Blick wie eine gefahrlose "wundersame Geldvermehrung" ohne wirtschaftliche Gegenleistung erscheint, birgt demnach für die Kommunen nicht unerhebliche Risiken, die auch Schadensersätze auslösen könnten. Ein "hohes Risiko" sieht das Regierungspräsidium z.B. im "Fall Schwäbisch Gmünd", falls die Stadt, wie anscheinend beabsichtigt, die erzielten Gelder nicht dem Bereich zufließen lassen sollte, aus dem sie erzielt wurden, nämlich dem Kanalnetz. Die Mittel dürfen nur, so das Regierungspräsidium, innerhalb des Bereichs Abwasser verwendet werden. Ein besonders hohes Risiko dürften für die Kommunen die bereits angedrohten gerichtlichen Klagen der Bürger sein, die sich dagegen wenden, dass diese Gelder zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden.

Gerichtsstand Amerika
Bedenklich wird es, wenn in der Literatur ausgeführt wird, dass für mögliche Risiken aus all diesen Finanzierungskonstruktionen ausschließlich die Kommune haftet und nicht der Gebührenzahler. Wer ist denn die Kommune? Es sind die Bürger und Steuerzahler, die letztlich die Dummen sind, wenn diese Gratwanderungen daneben gehen. Apropos Gratwanderung: Streitigkeiten sind in Amerika auszutragen, denn dort befindet sich der Gerichtsstand. Im amerikanischen Recht gibt es aber kein bürgerliches Gesetzbuch, wie wir es kennen. Das Recht besteht aus einer Sammlung von Urteilen, welche dann entsprechend angewandt werden (case law).

Erzielte Millionen - keine allgemeinen Deckungsmittel
Maßgebliche Fachleute sind, wie der Bund der Steuerzahler auch, der Ansicht, dass es sich bei diesen Leasing-Transaktionen um keine Mittelbeschaffung zum allgemeinen Haushaltsausgleich und zum Löscherstopfen handeln kann. Der Nettobarwertvorteil aus all diesen Transaktionen steht nämlich dem Gebühren- bzw. Beitragszahler zu, der mit seinen Gebühren und Beiträgen diese Einrichtung bezahlt hat. Wie diese Mittel zu behandeln sind, damit haben sich in vergleich- und übertragbaren Fällen bereits die Verwaltungsgerichte beschäftigt.
Es gibt auch noch weitere Fragen, z.B. wie ist bei solchen Geschäften mit den vom Land gewährten Zuschüsse zu verfahren?

Fazit: US-Cross-Border-Lease ist keine Lösung für kommunale Finanzprobleme.

(Quelle: "Der Steuerzahler" 05/2003 - Mit freundlicher Genehmigung des Bundes der Steuerzahler)

Neue Diskussion um das verleaste Klärwerk

Neue Diskussion um das verleaste Wittenberger Klärwerk
Führt Scheininvestition zum Finanz-Desaster?


Dr. Schacht+Rügemer
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Schacht und der Fachjournalist Werner Rügemer empfehlen den Stadträten, den CBL-Vertrag aufzuheben: “Sonst tun es andere und dann wird`s richtig teuer!” Foto: Wolfgang Gorsboth

Wittenberg (red). Beide warnten im Wittenberger Ratssaal vor dieser Art von Geldbeschaffung, weil es sich dabei um “lupenreine Scheininvestitionen” handelt. Droht der Stadt wegen des verleasten Klärwerks ein millionenschweres Finanz-Desaster? “

Cross-Border-Leasing ist eine kuriose Blüte der New Economy, die längst verblüht ist”, meinte Rügemer, denn der Gesetzgeber in Washington hat gehandelt und zum 1. November 2004 das bestehende Steuerschlupfloch gestopft. Doch welche Konsequenzen hat dies für bestehende Verträge? “Genügte den US-Finanzämtern bislang eine Kurzform der in der Regel mehrere tausend Seiten starken Verträge, so rollen sie nun systematisch diese Scheingeschäfte auf”, erklärte Rügemer. “Stellen sie fest, dass den Verträgen kein ökonomischer Gehalt zu Grunde liegt, weil der Investor keine wirkliche wirtschaftliche Verantwortung übernommen hat, werden sie auf die Einhaltung des amerikanischen Rechtes pochen.” Und das könnte für das Wittenberger Klärwerk bedeuten: Nicht die Stadt, sondern der US-Investor wäre Eigentümer.

Nach deutschem Recht ist aber die Stadt Eigentümer, ein nicht lösbares Problem mit möglicherweise unangenehmen Folgen, denn Gerichtsstandort für CBL-Verträge sind die USA. “Die US-Finanzämter haben das Recht, den Finanzvorteil des US-Investors zu schmälern”, betonte Rügemer, der Investor kann den Steuervorteil nicht mehr geltend machen. Ein klarer Grund, die bestehenden CBL-Verträge zu kündigen.” Wittenberg müsste dann für mindestens die Hälfte der Summe, also circa 45 Millionen Euro aufkommen. Weiteres Problem: Die vertragliche Kündigungsoption umfasst den Zeitraum 2000 bis 2025, was passiert 2025? Kauft die Stadt das Klärwerk mit dem auf dem Depot-Konto gelagerten Geld zurück oder besteht der US-Investor plötzlich doch darauf, dass Klärwerk nun selbst zu betrieben oder einem anderen Investor zu übertragen? “Es gibt zwei Eigentümer und gleichzeitig keinen, das ist die Quadratur des juristischen Kreises, und das kann nicht funktionieren”, warnte Rechtsanwalt Dr. Schacht: “Eine reine Luftnummer, auch weil kein Stadtrat das umfangreiche Vertragswerk in englischer Sprache je gesehen hat.”

Da das CBL auch kommunales Gebührenrecht berührt, machen nach den US-Finanzämtern nun auch die deutschen Behörden Schwierigkeiten: “Ist der Investor wirtschaftlicher Eigentümer des Klärwerks, dann hat die Kommune nur noch ein Nutzungsrecht, damit hat sie keine Hoheit mehr, Gebühren zu verlangen”, berichtete Schacht. “Dieses Problem wird derzeit vor deutschen Gerichten verhandelt, die Konsequenzen können verheerend sein!” Denn, wenn die Kommune nur noch Nutzer ist, verliert sie das Abschreibungsrecht bei den Gebühren. Schacht: “Entweder der Investor hat den Steuervorteil oder die Kommune das Abschreibungsrecht, beides gleichzeitig geht nicht. Und dieser Konflikt wird in den nächsten Jahren vor den Gerichten mit aller Härte ausgetragen.”

Welche Tendenzen sind in der Rechtsprechung wahrscheinlich? “Wenn die US-Finanzbehörden Ärger machen, werden die Investoren auf ihrem Eigentumsrecht bestehen, um den Steuervorteil nicht zu verlieren”, ist Schacht überzeugt. “Deutsche Gerichte werten den Barwertvorteil im Prinzip als Verkaufspreis für die geleaste Anlage. Damit ist die Stadt raus.” Wenn Wittenberg aber keine Abschreibungen mehr geltend machen kann, kommt dies deutlich teurer als der Barwertvorteil. Außerdem ist das ganze kommunale Gebührenrecht hinfällig. Es kommt aber noch schlimmer: Deutsche Gerichte werten CBL als Scheingeschäfte und deshalb ist der Barwertvorteil zu versteuern. Wittenberg hat aber den Barwertvorteil bereits verfrühstückt.

Fazit Dr. Schacht: “Man kann nicht gleichzeitig deutsches und amerikanisches Recht austricksen. Die Abschreibung auf ein wirtschaftliches Gut ist immer ein einmaliger Vorgang, man kann nicht zweimal abschreiben. Das CBL war ein unkluges Geschäft, ausgelöst durch steuerliche Gier und in der Hoffnung auf die wunderbare Geldvermehrung!” Alle juristischen Risiken liegen jedenfalls bei der Stadt, meint der Anwalt, und die Bürger hätten im Fall der Fälle das Recht, die Stadträte über die Gerichte juristisch in die Haftungspflicht zu nehmen. Besonders makaber: Die Berater von damals, die am CBL gutes Geld verdienten und den Stadträten versicherten, alles sei absolut sicher, bieten heute der Stadt eine aktuelle Risikoanalyse an - gegen Geld natürlich!

CBL und die wundersame Vermehrung des Geldes

Die Finanznot in Wittenberg war sehr groß, und so wurde das Cross-Border-Leasing (CBL) als wundersame Geldvermehrung entdeckt: Ein Geschäft mit Steuerschlupflöchern, das frei von Nebenwirkung Geld in die leeren Kassen spülen sollte. Die Sache klingt einfach: Ein US-Investor mietet für 99 Jahre ein Klärwerk samt Abwassersystem, und die Stadt least die Anlagen für 25 Jahre zurück. Eine Scheininvestition, denn der Investor in den Staaten hat kein wirkliches Interesse am Wittenberger Klärwerk. Er ist lediglich an der Abschreibung interessiert, die er beim Fiskus geltend machen kann.

Die Stadt Wittenberg hat für ihre freundliche Mithilfe bei der Steuerminderung den Barwertvorteil in Höhe von circa 16 Millionen Euro kassiert. Für den amerikanischen Investor ist der Handel ungleich lohnender, er verzeichnet durch die Steuerersparnis einen Gewinn von bis zu 300 Prozent. Auf Einladung des Kommunalpolitischen Forums Sachsen-Anhalt und der PDS-Stadtratsfraktion referierten Rügemer und Schacht über das brisante Thema.



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